Scheidung & Trennung: Wie weiter mit der Immobilie?
Was bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung passiert, ist in erster Linie von zwei Faktoren abhängig: von der Eigentumsform der Immobilie und vom ehelichen Güterstand. Die Tragbarkeit der Hypothek spielt dann eine Rolle, wenn eine Partei die Immobilie übernehmen möchte. Informieren Sie sich frühzeitig über die Ausgangslage. Beim Immobilienverkauf infolge Scheidung oder Trennung stehen wir Ihnen mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite.
Scheidung und Eigentumsform der Immobilie
Die Immobilie kann erstens Alleineigentum eines Ehegatten sein – daran ändert eine Scheidung oder Trennung nichts. Allerdings kann zugesprochenes Wohnrecht (stets befristet) den Verkauf temporär behindern. Die zweite Möglichkeit ist das Miteigentum beider Ehegatten an einer Immobilie – häufig je zur Hälfte. Drittens kann die Immobilie zum Gesamteigentum beider Ehegatten gehören. Dies ist der Fall, wenn eine einfache Gesellschaft oder Gütergemeinschaft besteht.
Was ist je nach ehelichem Güterstand zu beachten?
Bei einer Scheidung wird das Vermögen, so auch die Immobilie, je nach Güterstand unterschiedlich aufgeteilt. Gütergemeinschaft oder Gütertrennung sind im Ehevertrag vereinbart und geregelt. Der weitaus häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Sie gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, und führt zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise über die Beteiligung der einzelnen Parteien an der Finanzierung der Immobilie vorliegen.
Checklisten für alle Fälle
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Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit dem Wohneigentum bei einer Scheidung?
Sind beide Partner mit der Scheidung einverstanden, wird ein Antrag auf Scheidung auf gemeinsames Begehren eingereicht. Darin treffen sie auch die Vereinbarungen betreffend das gemeinsame Wohneigentum: Wer weiterhin darin wohnen darf, wer welche Kosten übernimmt und wie es gegebenenfalls aufgeteilt wird.
Was sollten Immobilienbesitzer in der Trennungsphase beachten?
Unabhängig davon, ob es sich um Miteigentum oder Alleineigentum handelt: Es ist von Vorteil, wenn beide Scheidungswilligen sich möglichst früh in der Trennungsphase einigen können, wer in der Immobilie bleiben kann und wie die Aufteilung der Kosten geregelt wird. Normalerweise erhält jener Ehepartner die Immobilie zugesprochen, dem sie mehr nützt. Das ist insbesondere der Fall, wenn jemand die Obhut über die Kinder hat. Dieser Ehepartner kann auch nach der Scheidung ein befristetes Wohnrecht geltend machen. Das fehlende Einverständnis eines Ehepartners kann den Verkauf der Liegenschaft so über längere Zeit verhindern.
Wer erhält die Immobilie im Streitfall zugesprochen?
Kann keine gütliche Trennungsvereinbarung getroffen werden, entscheidet beim Miteigentum beider Ehegatten das Eheschutzgericht über die Immobilie. Meistens wird das Eigenheim demjenigen Partner zugesprochen, bei dem die Kinder leben. Jedoch muss die Finanzierung bzw. Hypothek für diesen auch tragbar sein.
Wie vorgehen, wenn die Immobilie bei der Scheidung aufgeteilt werden muss?
Für die Aufteilung einer Liegenschaft im Streitfall benötigen Sie eine professionelle Bewertung der Immobilie. Der Beizug eines Maklers ermöglicht im Vorfeld der Scheidung eine neutrale Wertermittlung. Auch der Verkauf der Immobilie gestaltet sich reibungsloser, wenn sich ein Makler als neutraler Aussenstehender sich darum kümmert.